Tag der Pressefreiheit

Am 03.05.20 war Tag der Presse- freiheit. Diese wird durch Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 19 der Allgemeinen Erklä- rung der Menschenrechte garantiert undgeschützt. Pressefreiheit bedeutet nicht nur, dass Medien ungehindert recher- chieren und Informationen publizieren dürfen, sondern auch, dass eine freie Meinungsbildung, Debatten und somit Demokratie möglich ist.

Wie wichtig der Schutz dieser Frei- heit ist, wurde Anfang Mai wieder sehr deutlich. Durch Gewalttaten gegen ein Fernsehteam auf einer 1. Mai-Demo in Berlin, durch Diskreditierung der Medien als „Fake News“ und Feindbild in den USA und Ungarn, durch Inhaftierungen von Journalisten in der Türkei, durch Töten von Reportern in Slowenien und Malta, durch Einschränkung der media- len Berichterstattung in Armenien und Spanien, durch Verschwindenlassen von Journalisten in China. Eine kürzlich erschienene Studie der Universität Bie- lefeld belegt, dass Angriffe auf Journalis- ten zunehmen und die Gewalt meist von Rechts kommt. Dagegen wollten wir ein Zeichen setzen. Dazu haben wir uns für eine Fotoaktion entschieden, bei der wir uns die Flaggen der Länder, in denen die Pressefreiheit besonders in Gefahr war oder ist, über den Mund geklebt haben, um das oben angeführte zu verdeutlichen.

Lina Ebbecke, Hochschulgruppe Uni Hamburg

24. September 2020