Heute ist internationaler Weltkindertag!
Vor 31 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, welche die universell geltenden Rechte für Kinder und Jugendliche weltweit festschreibt.
Diese bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen und legt die Grundprinzipien der Nichtdiskriminierung, Vorrang des Kindeswohls, Entwicklung und Berücksichtigung der Meinung des Kindes fest.
Bis auf die USA haben alle Staaten der UN die Konvention ratifiziert. In Deutschland wird der grundrechtliche Schutz von Kindern weiterhin nur diskutiert.
Weltweit werden Kindern und Jugendlichen teilweise sämtliche Rechte verwehrt.
Kinder sind unsere Zukunft, am Schutz, der Förderung und der Wertschätzung der nächsten Generationen wird sich zeigen, wie sich die Welt weiterentwickeln kann.
Darum wollen wir heute (frei nach den Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention) auf einige der Kinderrechte hinweisen, welche nicht nur theoretisch allgemein gültig, sondern auch faktisch allgemein geltend für alle Kinder weltweit sein müssen!
Menschenrechtsschutz fängt bei den kleinsten an, so wie auch wir und alle anderen Schützer*innen der Menschenrechte mal klein angefangen haben (siehe Bilder)!
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