Es darf weder die Person, deren Schwangerschaft unterbrochen wird, noch die Person, die den Abbruch vornimmt, strafrechtlich verfolgt werden. Jedoch ist dies in vielen Ländern noch nicht gegeben, darunter z.B. Nordirland und Polen.
In Polen wurde am 27.01.2021 ein verschärftes Gesetz über Schwangerschaftsabbrüche verabschiedet, welches diese nahezu vollständig verbietet. Dieses restriktive Gesetz ist ein direkter Angriff der Menschenrechte aller Frauen und Menschen mit Uterus in Polen.
Auch in Deutschland werden bis heute durch die Paragraphen §§ 218 ff StGB die Informationsverbreitung über und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erschwert, stigmatisiert und kriminalisiert.
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